Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
Renata Brauer
Untere Kapellenäcker 2
78351 Bodman-Ludwigshafen
(nachfolgend „Maklerin")
und den Nutzern der Plattform bodenseeallee.de (nachfolgend „Nutzer").
(2) Die Plattform bodenseeallee.de (nachfolgend „Plattform") bietet einen Matching-Service für Gewerbeimmobilien an. Anbieter (Vermieter, Verkäufer) und Suchende (Mieter, Käufer) werden auf Basis ihrer Profile diskret zusammengeführt. Die Maklerin begleitet den Vermittlungsprozess bis zum Vertragsabschluss.
(3) Die Plattform richtet sich an gewerbliche Nutzer (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Soweit ausnahmsweise Verbraucher (§ 13 BGB) die Plattform nutzen, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Maklerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen der Plattform
Kostenfreie Leistungen
(1) Folgende Leistungen sind für alle Nutzer kostenfrei:
- Registrierung auf der Plattform und Anlegen eines Such- oder Angebotsprofils
- Zugang zu öffentlichen Standort- und Gewerbegebietsinformationen
- Automatisiertes Matching: Abgleich des Profils mit potenziell passenden Gegenangeboten
- Benachrichtigung über potenzielle Übereinstimmungen (Match-Benachrichtigung)
- Einsicht in anonymisierte Eckdaten eines potenziellen Matches
Kostenpflichtige Leistung
(2) Kostenpflichtig ist ausschließlich die Vermittlungsleistung der Maklerin. Diese besteht in:
- dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags (§ 652 Abs. 1 BGB) durch Herstellung des direkten Kontakts zwischen den Parteien
- der Begleitung des Vermittlungsprozesses (Besichtigung, Verhandlung, Vertragsabschluss)
Die Vermittlungsprovision wird ausschließlich als Erfolgsprovision fällig, d. h. nur wenn ein Miet-, Kauf- oder sonstiger Hauptvertrag zwischen den vermittelten Parteien tatsächlich zustande kommt.
(3) Die Plattform stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die Maklerin haftet nicht für die wirtschaftliche oder rechtliche Zweckmäßigkeit eines vermittelten Vertrags.
§ 3 Matching-Prozess und Kontaktherstellung
(1) Der Matching-Prozess läuft in folgenden Stufen ab:
- Stufe 1 — Profilanlage: Der Nutzer gibt seine Suchkriterien oder Angebotsdetails ein. Die Daten werden vertraulich gespeichert und nicht öffentlich angezeigt.
- Stufe 2 — Matching: Die Plattform gleicht neue Profile automatisiert mit bestehenden Einträgen ab. Bei hinreichender Übereinstimmung erhalten beide Parteien eine Benachrichtigung mit anonymisierten Eckdaten.
- Stufe 3 — Provisionsvereinbarung: Vor der Herstellung des direkten Kontakts schließen beide Parteien jeweils eine individuelle Provisionsvereinbarung mit der Maklerin ab (siehe § 4).
- Stufe 4 — Kontaktherstellung: Erst nach beidseitiger Bestätigung der Provisionsvereinbarung werden die vollständigen Kontaktdaten und Objektdetails freigegeben.
- Stufe 5 — Begleitung: Die Maklerin begleitet den weiteren Prozess bis zum Vertragsabschluss.
(2) Die Plattform schuldet keine bestimmte Anzahl an Matches. Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Hauptvertrags besteht nicht.
(3) Die Maklerin behält sich vor, Matches vor der Benachrichtigung der Parteien auf Plausibilität zu prüfen und offensichtlich unpassende Übereinstimmungen herauszufiltern.
§ 4 Maklervertrag und Provision
Vertragsschluss
(1) Der Maklervertrag kommt durch die Bestätigung der Provisionsvereinbarung auf der Plattform zustande. Der Nutzer bestätigt die Vereinbarung durch Setzen einer Checkbox und Betätigung einer entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, genügt die Schaltfläche den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB.
(2) Die Provisionsvereinbarung wird dem Nutzer vor Bestätigung vollständig und transparent angezeigt. Sie enthält insbesondere die Provisionshöhe oder die Berechnungsgrundlage, den Hinweis auf die Doppeltätigkeit (Abs. 4) sowie die Fälligkeitsregelung.
Provisionshöhe
(3) Die Höhe der Vermittlungsprovision wird in der individuellen Provisionsvereinbarung festgelegt. Die Provision wird jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Doppeltätigkeit
(4) Die Maklerin ist als Doppelmaklerin sowohl für Anbieter als auch für Suchende tätig. Beide Parteien werden vor Abschluss der Provisionsvereinbarung ausdrücklich über die Doppeltätigkeit informiert und erklären sich mit dieser einverstanden. Die Maklerin ist zur Neutralität und Interessenwahrung gegenüber beiden Parteien verpflichtet.
Fälligkeit
(5) Die Provision wird fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrags (Mietvertrag, Kaufvertrag oder vergleichbarer Vertrag) zwischen den vermittelten Parteien. Bei Kaufverträgen ist der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung maßgeblich. Die Rechnung wird innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Kein Erfolg — keine Kosten
(6) Kommt kein Hauptvertrag zwischen den vermittelten Parteien zustande, entfällt die Provision ersatzlos. Es entstehen dem Nutzer keine Kosten.
Nachweiskausalität
(7) Der Provisionsanspruch der Maklerin besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags zustande kommt, sofern der Abschluss auf die Maklerleistung (insbesondere den Nachweis der Vertragsgelegenheit) zurückzuführen ist. Dies gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrags.
§ 5 Diskretion und Vertraulichkeit
(1) Die über die Plattform übermittelten Profildaten (Gesuche und Angebote) werden vertraulich behandelt und nicht öffentlich angezeigt. Die öffentlich zugänglichen Standort- und Gewerbegebietsinformationen der Plattform enthalten keine nutzerbezogenen Daten.
(2) Kontaktdaten, detaillierte Objektinformationen und Identität der Gegenpartei werden erst nach beidseitigem Abschluss der Provisionsvereinbarung freigegeben.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die über die Plattform oder durch die Maklerin erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Kontaktdaten, Objektdetails, Konditionen) nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zu nutzen, um die Maklerin zu umgehen.
(4) Bei Zuwiderhandlung gegen Abs. 3 bleibt der Provisionsanspruch der Maklerin bestehen, wenn ein Hauptvertrag unter Nutzung der weitergegebenen Informationen zustande kommt.
§ 6 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, in seinem Profil wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen, die für das Matching oder die Vermittlung relevant sind, sind unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Nutzer informiert die Maklerin unverzüglich, wenn ein Hauptvertrag mit einer über die Plattform vermittelten Partei zustande gekommen ist.
(3) Der Nutzer unterlässt es, nach Kenntnisnahme eines Matches den direkten Kontakt zur Gegenpartei auf anderem Wege (außerhalb der Plattform und ohne Einschaltung der Maklerin) herzustellen, um die Provisionsvereinbarung zu umgehen.
(4) Es ist dem Nutzer untersagt, die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, falsche oder irreführende Informationen einzustellen oder automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots) auf die Plattform durchzuführen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Die Maklerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Nutzern eingestellten Angaben. Die in den Profilen enthaltenen Informationen beruhen auf Angaben der jeweiligen Nutzer.
(2) Die öffentlichen Standort- und Gewerbegebietsinformationen auf der Plattform sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(3) Die Maklerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(4) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Maklerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Die Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert. Die Maklerin haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Nutzung der kostenfreien Plattformfunktionen ist zeitlich unbefristet. Der Nutzer kann sein Profil jederzeit löschen lassen.
(2) Die Provisionsvereinbarung (Maklervertrag) wird für den jeweiligen Match geschlossen und endet mit Abschluss oder endgültigem Scheitern der Verhandlungen zwischen den vermittelten Parteien. § 4 Abs. 7 (Nachweiskausalität) bleibt hiervon unberührt.
(3) Beide Parteien können die Provisionsvereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Die Kündigung lässt den Provisionsanspruch unberührt, wenn der Hauptvertrag auf die bereits erbrachte Maklerleistung zurückzuführen ist (§ 4 Abs. 7).
(4) Die Maklerin behält sich das Recht vor, Nutzerprofile bei Verstoß gegen diese AGB oder bei begründetem Missbrauchsverdacht zu sperren oder zu löschen.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Die Plattform richtet sich an gewerbliche Nutzer. Für Unternehmer (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Soweit ein Nutzer ausnahmsweise als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Abschluss der Provisionsvereinbarung gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Maklerin die Vermittlungsleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 10 Datenschutz
Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, sofern der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(5) Die Maklerin behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Nutzer in geeigneter Weise informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Maklerin wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen.